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AGB

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

„CKphoto" schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Dienstvertrag ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom

Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.1 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.2 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrecht

 

2.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial, um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2.3 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

2.4 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er darf es an Dritte nur im privaten Rahmen oder zu Zwecken der technischen Verarbeitung weitergeben (Druckaufträge).

2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks, in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

2.6 Der Kunde ist bei jeder öffentlichen Nutzung (Soziale Medien, Zeitung  usw.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim

Lichtbild zu vermerken. Dies soll wie folgt aussehen: Foto: (c)www.ckphoto-cp.de, Facebook: @CKPhoto,

Instagram: @ckphoto_cp.

 

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Diese Bestimmung gilt als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung diese Signatur nicht. Private Bilder, zum Zwecke der privaten Veröffentlichung sind hiervon explizit ausgenommen und bedürfen keiner Namensnennung bei privater Verwendung/Weitergabe.

2.7 Jede Veränderung des Bildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um Bilder handelt die rein für den privaten Zweck verwendet werden.

2.8 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Compositing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung nach Punkt 2.6 gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

2.9 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.6) erfolgt.

3. Eigentum am Fotomaterial / Archivierung

3.1 Das Eigentumsrecht am Fotomaterial (digitale Datei) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung, die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Bilder ins Eigentum.

3.2 Der Fotograf ist berechtigt, die Bilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner

Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Punkt 2.6).

3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu 12 Wochen archivieren. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter

4.1 Für die Einholung einer gegebenenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Muster, Modelle, Marken etc.), Personen (z.B. Gäste, Angestellte usw.) oder Bauwerke (Schlösser, Museen usw.) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach § 78UhrG. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

4.2 Personenbezogene Foto Einwilligung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 DSGVO):

Der Auftragnehmer fotografiert die Gäste im Auftrag des Auftraggebers und im Rahmen des erteilten Auftrages. Der Auftragnehmer muss daher davon ausgehen, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind und einer Lichtbildaufnahme (Fotografie), der Speicherung der Daten (Digital, DVD, USB usw.) sowie einer Online Veröffentlichung 

(z.B. Download der Hochzeitsbilder im Internet oder eine passwortgeschützte Online Galerie) eingewilligt haben. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen der Gäste frei und sorgt dafür, dass alle anwesenden Personen einverstanden sind bzw. eindeutig widersprechen, dass sie nicht auf Gruppenbildern bzw. im Bereich des Fotos abgebildet werden wollen. Um keine irrtümlichen Portraitfotografien, der nicht zu fotografierenden Personen zu machen, muss der Auftraggeber eine geeignete Maßnahme ergreifen, dass der Fotograf leicht erkennen kann, dass diese Person nicht fotografiert werden darf.

Nutzung Ihrer Fotos

4.3 Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos im Internet oder anderen Medien zur Eigenwerbung und Darstellung der Arbeitsweise uneingeschränkt zu. Er verzichtet bereits im Voraus auf seine evtl. aus den AGB & DSGVO ableitbaren Rechte bezüglich einer Veröffentlichung sowie auf eine finanzielle Abgeltung. Wenn eine

Veröffentlichung nicht gewünscht ist, muss dies explizit in der Terminvereinbarung schriftlich vermerkt sein, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

4.3 Die Bilder die zur Eigenwerbung genutzt werden, werden auf unbestimmte Zeit genutzt und gespeichert. Der Auftraggeber hat jederzeit ein Widerspruchsrecht.

5. Leistung und Gewährleistung

5.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig und im Rahmen der gebuchten Zeit ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und der angewendeten optischen und

technischen (fotografischen) Mittel.

5.2 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie bei Verzögerung oder Behinderung der An- und Abreise, der Verkehrslage, der Wetterlage bei Außenaufnahmen etc.

5.3 Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf angemessen mit Speisen und Getränken im üblichen Rahmen zu versorgen.

5.4 Reklamationen, die den Inhalt des gelieferten Bildmaterials, Qualität oder Zustand betreffen, sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

5.5 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Nachbesserungsanspruch durch den Fotografen zu.

 

Ist eine Nachbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preis-Minderungsanspruch zu. Dieser fällt je nach Anzahl der zu bemängelnden Bilder unterschiedlich aus und wird

individuell mit dem Kunden abgesprochen und schriftlich festgehalten. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

6. Honorar

 

6.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar wir nach Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

6.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Sofern diese nicht im gebuchten Paket enthalten sind.

6.4 Das Honorar ist im Voraus oder zum, auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin zu zahlen. Die Rechnung wird dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt. Auf Wunsch, wird die Rechnung vor Durchführung des Auftrages in Papierform, persönlich übergeben.

 

6.5 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

6.6 Kein Recht auf Schönheit - Das bedeutet, dass das bloße Nichtgefallen der Bilder nicht ausreicht, um eine mögliche Honorarzahlung an den Fotografen zu verweigern.

7. Zahlungsbedingungen und Stornierungskosten

 

7.1 Die Zahlung kann per Überweisung, Paypal oder in Bar erfolgen.

7.2 Bei Zahlung per PayPal trägt der Auftraggeber die PayPal Gebühren in Höhe von 2,5% der Rechnungssumme.

7.3 Bei einer Rechnungssumme ab 250 Euro, ist zur Reservierung des Termines eine Vorauszahlung von 50% notwendig.

7.4 Die Bereitstellung der Bilder erfolgt erst mit vollständiger Zahlung des Honorars. Sollte die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, behält sich der Fotograf das Recht ein, den Kunden anzumahnen. Sollte bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung keine Zahlung erfolgen, werden die Bilder des Kunden nicht länger archiviert und auch nicht ausgehändigt.

7.5 Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen, von Familienfeiern und Hochzeiten bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Abschluss bis zu 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich. Im Fall von Stornierungen bestätigter Aufträge, gelten die nachstehenden

Stornierungsgebühren als vereinbart:

I.   10 Wochen bis 8 Wochen vor dem Termin: 10 % des Rechnungsbetrages

II.  8 Wochen bis 30 Tage vor dem Termin: 20% des Rechnungsbetrages

III. 30 Tage bis 7 Tage vor dem Termin: 30% des Rechnungsbetrages

IV. ab 7 Tage vor dem Termin: 50% des Rechnungsbetrages

(Angabe in Kalendertagen)

Bei Stornierungen wird die Vorauszahlung, abzüglich eventuell anfallender Stornogebühren, dem Kunden auf sein Bankkonto erstattet.

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz

 

8.1 Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

8.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Honorar zu zahlen.

 

9. Widerrufsrecht / Schlussbestimmungen

9.1 Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Fotograf verpflichtet die Dienstleitung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (§ 312b Absatz 3 Nr. 6 BGB). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B.

Fotobuch oder Hochzeitsalbum) besteht ebenfalls kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).

9.2 Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass ein Dienstvertrag nach § 611 BGB und kein Werksvertrag geschlossen wurde.

9.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, der Wohnsitz des Fotografen, wenn nicht anders vereinbart.

Das Fotostudio befindet sich in der Frankfurter Str. 16, 15236 Pillgram

und wird für die meisten "Indoor-Shootings" genutzt. Für "Outdoor-Shootings", Hochzeiten oder Familienfeiern wird der, mit dem Kunden vereinbarte Ort genutzt.

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